Beste neue Wettanbieter 2026 in Österreich: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Updated November 2026
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Ein hell erleuchtetes Ladenlokal ohne Beschriftung an einer Straßenecke bei Dämmerung, das Rollo ist halb geöffnet, niemand ist zu sehen.

Stand: November 5, 2026 · Lizenzauskünfte geprüft gegen Impressum und Wettordnung der jeweiligen Anbieter.

Tipico schloss die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic Anfang September 2025 ab und muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen.

Der österreichische Sportwettenmarkt lebt von seinem föderalen Eigenbau: Neun Bundesländer, neun Wettgesetze, keine bundesweite Liste. Wer hier eine Bewilligung hat, schreibt es selbst ins Impressum – und wer nichts dergleichen findet, hat schlicht keinen österreichischen Fußabdruck. Diese Seite geht durch, was an neuen Wettanbietern 2026 auf dem österreichischen Markt steht, welche davon eine heimische Landeskonzession nachweisen und welche nur mit einer Malta- oder Curaçao-Lizenz antreten.

Was unter „neu“ zu verstehen ist

Das ist keine Marketing-Etikettierung wie „frisch gelauncht“ und kein Alter einer Domain. Wer in Österreich Sportwetten anbietet, braucht eine Bewilligung des Bundeslandes, aus dem heraus er die Wetten technisch abwickelt. tipp3 nennt eine solche der NÖ Landesregierung vom 10.12.2020, win2day dieselbe, Admiral jene der Oö. Landesregierung, Vierklee jene der Tiroler Landesregierung mit Aktenzeichen IIa.10.065/144-0. Das sind fünf Namen mit unterschiedlich langer Marktpräsenz, unterschiedlichem Vertrieb und unterschiedlichem Hintergrund – ein gemeinsamer „Startzeitpunkt neu“ existiert nicht.

Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz, im Hintergrund eine ferne Tribüne im Morgendunst, Tau glänzt im Gras.
tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet.

Was sich in den vergangenen Jahren verändert hat, ist die Konzernlandschaft dahinter. Tipico hat Anfang September 2025 die Übernahme von Admiral Österreich von Novomatic abgeschlossen – unter Auflagen der Bundeswettbewerbsbehörde, mit Pflicht zum Verkauf von 20 Wettshops. Die verbleibenden Tipico-Shops werden unter der Marke Admiral weitergeführt, Tipico tritt als Technologiepartner auf. Im April 2026 hat die Banijay Group die Übernahme der Tipico Group abgeschlossen – 65 % zunächst, mindestens 72 % geplant, mit den Märkten Deutschland, Frankreich, Portugal, Österreich, Polen und der Elfenbeinküste. Mate Bacic, ehemaliger CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, ist CEO von Tipico. Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, 1996 gegründet, tritt seit Juni 2025 unter Merkur Bets auf. Hinter 888sport steht heute die Evoke plc (vormals 888 Holdings Limited), Londoner Börsenkürzel EVOK, Sitz in Gibraltar.

Diese Verschiebungen sind das, was „neu“ in der heimischen Wahrnehmung tatsächlich ausmacht – nicht ein zweistelliges Launchdatum, sondern ein Besitzerwechsel, eine Umfirmierung, eine Bewilligung in einem anderen Bundesland.

Wer eine heimische Bewilligung führt und wer nicht

Österreich hat weder eine nationale Sportwettenlizenz noch eine Liste lizenzierter Anbieter. Die folgende Übersicht trägt zusammen, was die Anbieter selbst veröffentlichen. Eine fehlende Bewilligung ist dabei kein Urteil, sondern ein Hinweis: Wer ohne österreichische Landeskonzession antritt, fällt in eine Grauzone, die landesgesetzlich geregelt und gerichtlich umkämpft ist.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse, Blick schräg von oben.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.
Anbieter Bewilligung in Österreich Betreiber der genannten Lizenz
tipp3 NÖ Landesregierung, Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, NÖ Wettgesetz LGBl. Nr. 58/2020 Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H.
win2day NÖ Landesregierung, Bescheid 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020 Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Starsportwetten behördliche Bewilligung, Bescheid 8. März 2022 (Bundesland und Bescheidnummer nicht veröffentlicht) Star Sportwetten GmbH
Admiral Bewilligung der Oö. Landesregierung nach Oö. Wettgesetz ADMIRAL Sportwetten GmbH
Vierklee Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0, Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz Vierklee Wettbüro GmbH
Merkur Bets behördliche Bewilligung, Land und Bescheid nicht im Auftritt genannt –
Lottoland ohne österreichische Bewilligung MGA (Malta) – keine österreichische Lizenz
bet-at-home ohne österreichische Bewilligung MGA (Malta) – keine österreichische Lizenz
Spinsino ohne österreichische Bewilligung Curaçao Gaming Authority – keine österreichische Lizenz
888sport ohne österreichische Bewilligung Gibraltar – keine österreichische Lizenz

Lottoland wurde im Mai 2013 in Gibraltar von David Rosen gegründet und konzentriert sich auf Lotteriewetten, hat aber auch ein Sportwettenprodukt. bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels gegründet, ging im März 2000 online und hält seine internationalen Lizenzen über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Malta. Spinsino ist bei Aufruf als mexikanisches Angebot aufgebaut, mit Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi – wer hierzulande sucht, findet keine deutschsprachige Oberfläche.

Wie eine Bewilligung zustande kommt und was sie ausmacht

Wer in Österreich Sportwetten anbietet, fällt unter das Wettgesetz des Bundeslandes, von dem aus er die Daten bereitstellt. Das ist der entscheidende Hebel: Die VwGH hat am 9.4.2026 in Ra 2025/02/0037 ausdrücklich den Serverstandort als Anknüpfungspunkt für das Oö. Wettgesetz bestätigt. tipp3 und win2day führen den Bescheid der NÖ Landesregierung; Admiral jenen der Oö. Landesregierung; Vierklee jene der Tiroler Landesregierung.

Was die Bewilligung rechtlich trägt, ist die Einordnung der Sportwette als Geschicklichkeitsspiel. Die VwGH hat am 2.7.2015 in Ro 2015/16/0019 entschieden, dass die klassische Sportwette kein Glücksspiel im Sinne des GSpG ist – das ist der Grund, warum es für sie weder eine Bundeslizenz noch eine Bundesaufsicht gibt. Konsequenz: Keine nationale Liste zugelassener Buchmacher, kein nationales Sperrregister, keine bundesweite Einzahlungsgrenze für Sportwetten.

Was es hingegen gibt, sind Strafrahmen für Anbieter ohne Bewilligung. Wien sieht bis zu 22.000 € vor, Oberösterreich bis zu 20.000 €. Spieler, die bei einem nicht bewilligten Anbieter wetten, sind von diesen Strafen nicht erfasst – das ist bislang nicht gesetzlich geregelt und auch nicht gerichtlich so entschieden. Es gibt keine österreichische Instanz, bei der man sich über das Produkt eines Malta-Buchmachers beschweren könnte, und keine österreichische Sperre, die dort greift.

Das Glücksspielreformgesetz 2026 ist zum Stand 14.10.2026 noch ein Entwurf. Es schafft ein Sperrregister und ein Limitregister – aber für Glücksspiel nach GSpG, also für Lotterien und Casino. Sportwetten sind nicht erfasst.

Welche Wettgebühr anfällt und wer sie zahlt

Seit dem 1. April 2025 unterliegen alle Einsätze auf österreichische Sportwetten einer Wettgebühr von 5 % nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025. Zuvor lag sie ab 1.10.2005 bei 2 %. Die Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz selbst. Schulden tut die Gebühr der Anbieter, nicht der Wettkunde – sie ist auch auf Wetten fällig, die aus Österreich bei einem im Ausland sitzenden Anbieter platziert werden. tipp3 hat dazu eine klare Linie: Bei verlorenen Wetten trägt der Anbieter die Gebühr selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 % des Gewinns abgezogen.

Das ist eine Auslegung, die jeder Anbieter für sich trifft. Welcher Buchmacher die Wettgebühr in den Quoten versteckt, welcher sie auf den Gewinn aufschlägt und welcher sie selbst trägt, ist eine Frage des Geschäftsmodells – und keine, bei der ein pauschaler Vergleich weiterhilft. Der BFG hat am 12.5.2026 in RV/7100519/2026 die Beschwerde eines Buchmachers gegen die 5 % abgewiesen.

Spielerschutz, Selbstsperre und Limits

Was den neuen Wettanbieter vom klassischen Glücksspielanbieter unterscheidet, ist die fehlende nationale Struktur. Die Selbstsperre läuft pro Anbieter, nicht pro Markt. tipp3 etwa bietet eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, bei der das Guthaben im Konto bleibt, sowie eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren mit Auszahlung auf das verknüpfte Bankkonto – beide nach Beginn nicht mehr aufhebbar. win2day hat ein gestaffeltes Einzahlungslimit: bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar; Gewinne zählen nicht zum Limit.

Eine bundesweite Einzahlungsgrenze für Sportwetten existiert nicht. Steiermark und Niederösterreich haben 2025 Oppositionsanträge dazu eingebracht, beschlossen ist nichts. Was die Anbieter an Limits selbst setzen, sind deren eigene Bedingungen – nicht das Gesetz.

Wer sich beim Spielen helfen lassen will, findet die zentrale Anlaufstelle unter Playsponsible.at. Die Hilfsangebote sind marktübergreifend, decken aber Sportwetten mit ab.

Boni und Freiwetten: Was vom Willkommensangebot übrig bleibt

Die Versprechen klingen großzügig, die Mechanik dahinter ist kleiner: Neukundenangebote neuer Wettanbieter folgen dem Branchenmuster aus Umsatzvorgabe, Mindestquote und Frist. Die Zahlen, die sich hinter den Werbeflächen verbergen, sind operatorspezifisch – sie stehen in den AGB und nicht in der Werbung. Wer ein Willkommensangebot annimmt, sollte prüfen, wie oft der Bonusumsatz erfolgen muss, bei welcher Mindestquote die Wetten zählen und welche Frist gilt.

Der Wechsel zwischen den Angebotstypen ist entscheidend. Eine Freiwette zahlt den Gewinn, in der Regel aber nicht den Einsatz zurück – der Wert einer 20-€-Freiwette auf eine Quote von 3,00 liegt damit nominal bei 40 € Gewinn, real aber darunter, weil die Auszahlungsquote des Marktes fehlt. Ein Einzahlungsbonus verlängert die Auszahlung um den Umsatz; bis dahin ist das Guthaben gebunden, nicht verfügbar. Wer eine Wette verliert, verliert den Einsatz – das ist auch bei „risikofreien“ Wetten so, bei denen der Einsatz als Freiwette refundiert wird, nicht in bar.

Ein Bonus, der nach drei Tagen umgesetzt sein muss, ist ein anderer Bonus als einer mit 30 Tagen. Eine Mindestquote von 1,80 schränkt die Wettauswahl anders ein als eine von 1,50. Ohne diese Zahlen hat ein „Willkommenspaket“ keine lesbare Form.

Die Werbeaussagen sind nicht durch österreichisches Recht verboten. Es gibt keine Werbezeitfenster und keine Werbeverbote für Sportwetten. Was die Landesgesetze verlangen, ist ein verantwortungsvoller Standard – Wien § 18 Abs. 4 macht das etwa zur Bedingung.

Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer

Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Wahl. Die österreichische Regulierung schreibt weder eine Methode vor noch schließt sie eine aus – Karten, E-Wallets, Überweisungen, Krypto sind Sache des Anbieters, seines Risikoappetits und seiner Bankbeziehung. Eine konkrete Empfehlung „Paypal ja/nein“ lässt sich aus den Daten nicht ableiten; die Frage ist, ob der gewählte Anbieter die gewünschte Methode führt.

Worauf es ankommt, sind die Auszahlungswege und die Fristen. Eine Auszahlung auf E-Wallet läuft in der Regel am selben Werktag, auf Bankkonto dauert es ein bis drei Werktage länger. Diese Zahlen sind Anbieter- und Zeitpunkt-spezifisch und stehen in den AGB, nicht im Werbeversprechen. Gebühren für Auszahlungen sind möglich – manche Anbieter ziehen bei jeder dritten Auszahlung im Monat eine Bearbeitungsgebühr ab, andere gar keine.

Was das österreichische Recht nicht regelt, ist die Frage, ob das eigene Konto auf den Namen des Wettkunden laufen muss, ob Prepaid-Karten anonym genutzt werden dürfen und ob Krypto Zahlungsmittel ist. Das ist operator-spezifisch. Die Sperre von Zahlungswegen ist als Werkzeug der GSpG-Reform 2026 im Entwurf – nicht für Sportwetten.

Die Anbieter im Detail

tipp3 – der Klassiker mit Trafik-Netz

tipp3 ist der Name, an dem kaum ein Weg vorbeiführt, der Sportwetten über den Schalter einer Trafik abgeschlossen hat. Rund 3300 Annahmestellen nehmen Wetten entgegen, ergänzt um die Trafik-App und das Online-Portal Tipp3.at. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert auf den 24. August 2001.

Rechtsgrundlage ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020, LGBl. Nr. 58/2020; die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung mit Bescheid vom 10.12.2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020. Bei der Wettgebühr macht tipp3 keine Kompromisse: verlorene Wetten, Gebühr trägt der Anbieter; gewonnene Wetten, 5 % des Gewinns werden abgezogen. Beim Spielerschutz eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten plus eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, beide nicht aufhebbar.

Was tipp3 von einem reinen Online-Anbieter unterscheidet, ist die Offline-Reichweite: Die Trafik bleibt ein Vertriebskanal, der Online-Anbietern verschlossen ist. Das Wettprogramm ist breit, der Fokus liegt auf heimischen Sportarten und europäischen Top-Ligen.

Wertvoll für: Wettkunden, die ihre Wetten am Schalter platzieren, eine österreichische Bewilligung suchen und klare Regeln zur Wettgebühr wollen. Wer jedoch vor allem mobil und ortsunabhängig wetten möchte, findet hier weniger Flexibilität.

win2day – das Sportwetten-Modul der Lotterien

win2day ist die Plattform der Österreichischen Lotterien. Hinter den Sportwetten steht die Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH, die Wettordnung nennt ausdrücklich die Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 – Bescheid vom 10.12.2020, Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020, dieselbe Angabe wie bei tipp3. Die Sportwetten fallen damit wie bei tipp3 nicht unter das GSpG; das Casino- und Lottoangebot auf win2day tut das, eine andere regulatorische Welt.

Beim Einzahlungslimit ist win2day der einzige heimische Anbieter mit einer klar gestaffelten Regelung nach Alter: bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat – Gewinne zählen nicht, auf Antrag ist das Limit individuell erhöhbar.

Was win2day von Mitbewerbern abhebt, ist die Doppelnatur: Casino, Lotto und Sportwetten unter einem Login, mit gemeinsamer Selbstsperre. Wer auf nur einer Plattform spielen will, findet hier alles, was das österreichische Glücksspiel- und Sportwettenrecht erlaubt.

Wertvoll für: Wettkunden, die Sportwetten mit Casino und Lotto bündeln wollen und gestaffelte Limits schätzen. Wer dagegen einen spezialisierten Sportwettenanbieter ohne Lotterie-Fokus bevorzugt, sollte sich anderweitig umsehen.

Starsportwetten – jung und bewährt

Starsportwetten trägt die behördliche Bewilligung aus einem Bescheid vom 8. März 2022, mit dem der Starbet24 GmbH die Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten erteilt wurde. Welches Bundesland und welche Bescheidnummer – das wird im Impressum nicht genannt.

Was die Plattform ausmacht, ist die Kombination aus Onlineportal und stationären Wettannahmen. Der Vertrieb ist damit näher an tipp3 als an einem reinen Online-Anbieter, auch wenn die Zahl der Annahmestellen nicht im Impressum steht.

Wertvoll für: Wettkunden, die einen österreichisch bewilligten Anbieter mit App und stationärem Vertrieb suchen. Wer internationale Spezialmärkte vermisst, könnte bei diesem Angebot allerdings an Grenzen stoßen, da das Programm eher auf den Mainstream ausgerichtet ist.

Admiral – unter neuer Flagge

Admiral ist der Name, mit dem die österreichische Sportwetten-Geschichte der Novomatic-Gruppe verbunden ist. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH hatte ihren Sitz in Gumpoldskirchen und gehörte bis 2025 zur Novomatic-Gruppe; das Unternehmen wurde von Walter Grubmüller gegründet, an der Wiener Börse war es von 2001 bis 2006 notiert. Die Bewilligung ist jene der Oö. Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz.

Seit Anfang September 2025 gehört Admiral Österreich zu Tipico. Die verbleibenden Tipico-Shops werden künftig unter der Marke Admiral geführt, Tipico liefert die Technologie dahinter. Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte unter Auflagen genehmigt – 20 Wettshops müssen verkauft werden. Das verändert die Vertriebsstruktur, nicht die Bewilligung: Admiral wetten weiterhin unter einer Oö. Bewilligung, der Markenauftritt ist nun Teil einer größeren Gruppe.

Wertvoll für: Wettkunden, die das dichte Wettprogramm und die Vertriebsstruktur von Admiral schätzen und eine Oö. Bewilligung erwarten. Wer Wert auf einen komplett unabhängigen österreichischen Buchmacher ohne Kooperationen legt, wird hier eher nicht fündig.

Vierklee – Tiroler Bewilligung, schmales Portfolio

Vierklee trägt die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Betrieben wird das Angebot von der Vierklee Wettbüro GmbH.

Die Plattform ist überschaubar: Sie konzentriert sich auf das, was der Name verspricht – wenige Sportarten, klare Linien, ein Wettprogramm ohne Überfluss. Wer hier eine Quote sucht, bekommt sie auf das Wesentliche; wer 50 Märkte pro Spiel erwartet, wird nicht bedient.

Wertvoll für: Wettkunden, die einen Tiroler Anbieter mit Lizenz suchen und mit einem schmalen Wettprogramm zufrieden sind. Wer hingegen auf eine große Auswahl an Player Props oder tiefen Live-Wetten aus ist, könnte das Angebot als zu rudimentär empfinden.

Merkur Bets – die Umfirmierung

Bis Juni 2025 hieß die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group Cashpoint Sportwetten, mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, 1996 gegründet. Heute tritt sie unter Merkur Bets auf. Die Bewilligung ist behördlich – Land und Bescheidnummer sind auf der Plattform nicht veröffentlicht.

Die Umfirmierung hat den Markenauftritt modernisiert, das Wettangebot ist das einer etablierten Marke. Merkur Bets ist Teil einer Gruppe mit Casino-Hintergrund, was bei Spielern auffällt, die zwischen Sportwetten und Automatenspielen wechseln.

Wertvoll für: Wettkunden, die einen österreichisch bewilligten Anbieter mit Gruppenstruktur suchen und die Marke Merkur bereits aus dem Casino-Bereich kennen. Wer ausschließlich auf digitale Annahmen ohne physische Präsenz setzt, findet hier möglicherweise nicht die optimale Lösung.

Lottoland – Lotteriewetten aus Gibraltar

Lottoland wurde im Mai 2013 in Gibraltar von David Rosen gegründet, Sitz in Ocean Village Marina; das Angebot umfasst Wetten auf mehr als 30 Lotterieziehungen weltweit. Eine österreichische Bewilligung wird nicht genannt; die Marktlizenz ist die MGA Malta, die keine österreichische ist.

Wer hier in Österreich spielt, spielt ohne Bewilligungsanker: kein österreichischer Ansprechpartner für Produktstreit, keine Sperre, die an einem österreichischen Register hängt. Die Lotteriewetten sind das Kernprodukt; ein Sportwettenprogramm ist vorhanden, aber nicht die Spezialität.

Wertvoll für: Wettkunden, die vor allem Lotterien wetten und dafür ein internationales Angebot suchen. Weniger passend für: Tipper, die eine österreichische Bewilligung erwarten oder sich eine österreichische Sperre wünschen.

bet-at-home – Wels, heute Düsseldorf, weiter Malta

bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels gegründet, Jochen Dickinger und Franz Ömer; die Website ging im März 2000 online. Heute sitzt die Bet-at-home.com AG in Düsseldorf. Die internationalen Sportwetten- und Casino-Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta, Malta gehalten. Eine österreichische Landesbewilligung führt der Anbieter nicht.

Was bleibt, ist die österreichische Gründungsgeschichte. Das Programm ist breit, die Quoten sind wettbewerbsfähig; was fehlt, ist eine österreichische Anlaufstelle. Die Malta-Lizenz ist im Streitfall zuständig – kein österreichisches Beschwerderecht.

Wertvoll für: Wettkunden, die einen österreichisch gegründeten Anbieter mit internationalem Lizenzrahmen suchen und Malta als Regulierungshoheit akzeptieren. Weniger passend für: Tipper, die eine österreichische Bewilligung verlangen oder im Streitfall lieber vor einer österreichischen Behörde stehen wollen.

Spinsino – auf mexikanisch, nicht auf deutsch

Die Seite Spinsino.bet ist bei Aufruf als mexikanisches Angebot aufgebaut – spanische Texte, Zahlungsarten OXXO, SPEI, Mercado Pago, CoDi. Eine deutsche oder österreichische Sprachversion ist nicht zu sehen. Die Lizenz ist die der Curaçao Gaming Authority, hier ausgewiesen unter OGL/2024/677/0722, Betreiber Paloma Media B.V.

Für österreichische Wettkunden ist diese Konstellation wenig anschlussfähig. Wer dennoch zur Wette kommt, hat keine österreichische Bewilligung, kein Beschwerderecht und keine Sperrmöglichkeit auf einem österreichischen Register. Die Sportwetten sind Teil eines Casino-Angebots, nicht der Schwerpunkt.

Wertvoll für: Niemanden in Österreich, der Anbieter hält hier keine erkennbare Marktpräsenz. Weniger passend für: Alle Wettkunden, die ein deutschsprachiges Sportwettenangebot mit heimischer Lizenz suchen.

888sport – Gibraltar statt Wien

888sport gehört zur Evoke plc, früher 888 Holdings Limited, Sitz in Gibraltar, an der Londoner Börse notiert. Die Lizenz ist die der Regierung von Gibraltar, eine österreichische Bewilligung führt der Anbieter nicht. Das Programm ist international, die Quoten sind konkurrenzfähig.

Was im österreichischen Alltag fehlt, ist eine österreichische Adresse. Die Gibraltar-Lizenz ist die regulatorische Heimat, im Streitfall führt der Weg nach Gibraltar – nicht nach Wien.

Wertvoll für: Wettkunden, die ein internationales Sportwettenprogramm suchen und mit Gibraltar als Lizenzgeber leben können. Weniger passend für: Tipper, die sich eine österreichische Bewilligung wünschen oder eine österreichische Stelle für Beschwerden brauchen.

Was unter „seriös“ wirklich zu verstehen ist

Seriosität ist kein Versprechen, sondern eine Liste von Indikatoren, die sich prüfen lassen. Wer einen neuen Anbieter bewertet, sieht auf vier Dinge: die Bewilligungslage im Land, in dem er antritt; die Ein- und Auszahlungswege samt Fristen; die Spielerschutzmechanismen; die Konditionen der Willkommensangebote. Wer alle vier prüft, hat einen vollständigeren Blick als der Blick auf die Werbefläche.

Bei der Bewilligung gilt: Eine Malta-Lizenz ist eine Malta-Lizenz und keine österreichische. Sie schützt im Streitfall vor der MGA, nicht vor einer österreichischen Behörde. Eine Curaçao-Lizenz schützt vor der Curaçao Gaming Authority, nicht mehr. Eine österreichische Landeskonzession steht im Impressum, nennt das Bundesland und idealerweise den Bescheid mit Aktenzeichen. Wer das alles findet, hat den ersten Indikator.

Bei den Ein- und Auszahlungswegen gilt: Welche Methoden führt der Anbieter, welche davon sind in Österreich nutzbar, welche Gebühren verlangt der Anbieter, wie schnell kommt das Geld zurück. Bearbeitungsgebühren ab der dritten Auszahlung sind nicht ungewöhnlich – ungewöhnlich ist nur, wenn sie nirgends stehen.

Beim Spielerschutz gilt: Welche Limits setzt der Anbieter selbst, welche Selbstsperren, welche Pausen. win2day ist mit seinen altersgestaffelten Einzahlungslimits die Ausnahme, tipp3 mit seiner mehrjährigen Selbstsperre die andere. Wer hier schweigt, hat nichts.

Bei den Willkommensangeboten gilt: Welcher Umsatz wird verlangt, welche Mindestquote, welche Frist. Ohne diese Zahlen ist das Angebot nicht lesbar.

Wie diese Seite entstanden ist

Die Angaben zu Lizenzen, Betreibern und Fristen stammen aus den Impressen und Wettordnungen der genannten Anbieter, den AGB-Plattformen help.sportingbet.com und help.bet365.com, den Google-Play-Einträgen für die jeweiligen Apps sowie aus Berichten von Trend.at und Yogonet.com zu den Übernahmen von 2025 und 2026. Lizenzaussagen sind so wiedergegeben, wie der jeweilige Anbieter sie selbst veröffentlicht – eine österreichische Landeskonzession ist nur dort verzeichnet, wo sie im Auftritt steht. Für Anbieter ohne österreichische Bewilligung trägt die Seite diesen Status deutlich, ohne die Marke als „illegal“ zu bezeichnen; die rechtliche Lage ist landesgesetzlich umkämpft und nicht pauschal zu beantworten.

Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in Österreich

Wann gilt ein Wettanbieter als „neu“ und wie lässt sich der Betreiber prüfen?

Eine einheitliche Definition von „neu“ gibt es nicht, weil die Bewilligung in jedem Bundesland anders erteilt wird und die Marktauftritte unterschiedlich lang sind. Was sich prüfen lässt, ist der Betreiber: Die ADMIRAL Sportwetten GmbH etwa sitzt in Gumpoldskirchen, die Österreichische Sportwetten Gesellschaft in Wien, die Star Sportwetten GmbH wird im Google-Play-Eintrag geführt. Im Impressum findet sich die Rechtsform und die Anschrift; eine Recherche bei FirmenABC oder im Firmenbuch zeigt, wer hinter der Marke steht. Bei Marken mit ausländischer Lizenz ist der Weg über die Malta Gaming Authority, die Gibraltar Gambling Commissioner oder die Curaçao Gaming Authority möglich – so lässt sich prüfen, ob die angegebene Lizenz tatsächlich existiert.

Welche Bewilligung braucht ein neuer Anbieter in Österreich – und reicht eine Malta-Lizenz?

Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinne des GSpG, sondern Geschicklichkeitsspiel (VwGH 2.7.2015, Ro 2015/16/0019). Die Folge: keine Bundeslizenz, sondern eine Bewilligung des Landes, aus dem die Wetten abgewickelt werden. Das sind die NÖ Wettgesetz-Bewilligung für tipp3 und win2day, die Oö. Wettgesetz-Bewilligung für Admiral, die Tiroler Bewilligung für Vierklee. Eine Malta-Lizenz ersetzt das nicht; sie ist eine andere Lizenz, mit anderem Beschwerdeweg. Welches Bundesland die Bewilligung erteilt, hängt vom Serverstandort ab – die VwGH hat das am 9.4.2026 in Ra 2025/02/0037 ausdrücklich bestätigt.

Woher kommt die Wettgebühr von 5 % und wer trägt sie?

Seit dem 1. April 2025 sind 5 % des Wetteinsatzes nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG fällig. Die Gebühr ist Sache des Anbieters, nicht des Spielers – auch wenn sie der Anbieter an den Spieler weiterreicht. tipp3 etwa zieht sie nur von gewonnenen Wetten ab und trägt sie bei verlorenen selbst. Andere Anbieter arbeiten anders; manche verstecken sie in der Quote. Welcher Weg gewählt wird, steht in den AGB. Der BFG hat die Beschwerde eines Anbieters gegen die 5 %-Regelung am 12.5.2026 abgewiesen.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten bei Willkommensangeboten?

Das ist operatorspezifisch und nicht im österreichischen Recht normiert. Üblich sind eine Umsatzvorgabe als Vielfaches des Bonus oder der Einzahlung, eine Mindestquote für die zählenden Wetten, eine Frist und eine Liste ausgeschlossener Märkte. Die genauen Zahlen stehen in den Bonusbedingungen jedes Anbieters. Wer einen Bonus annimmt, sollte diese Bedingungen lesen, bevor er die erste qualifizierende Wette platziert.

Wo lässt sich eine Selbstsperre beantragen und gilt sie markenübergreifend?

Eine Selbstsperre läuft pro Anbieter, nicht pro Markt. tipp3 etwa bietet sie für 1, 2 oder 3 Jahre, mit Auszahlung des Restguthabens auf das verknüpfte Bankkonto und ohne Aufhebbarkeit nach Beginn. Eine österreichische Sperre, die bei anderen Anbietern greift, gibt es für Sportwetten nicht; das GSpG-Sperrregister, das die Reform 2026 einführen soll, betrifft Lotterien und Casino, nicht die Wettshops. Wer sich bei mehreren Marken sperren will, muss es bei jeder einzeln tun.

Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauern sind üblich?

Das ist operator-spezifisch und nicht österreichisch normiert. Karten, E-Wallets und Banküberweisung sind die Regel, Krypto und Prepaid eher die Ausnahme. Die Auszahlungsdauer hängt von der Methode ab: E-Wallet oft am selben Werktag, Bankkonto ein bis drei Werktage. Gebühren sind möglich, manche Anbieter ziehen sie ab der dritten Auszahlung im Monat. Welche Methode gilt und wie lange es dauert, steht in der Hilfe des Anbieters – nicht in der Werbung.

Inhalt erstellt vom Team «wettenvergleichat»